Vertrag von Lissabon tritt in Kraft
Der 1. Dezember 2009 wird in die Geschichte der Europäischen Union eingehen. An diesem Tag tritt der Vertrag von Lissabon nach fast einem Jahrzehnt interner Debatten in Kraft. Der Vertrag bedeutet für die Europäische Union einen Zugewinn an Demokratie.
Lesen Sie mehr über den EU-Reformvertrag, der am 13. Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt von den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten unterzeichnet worden war ...
10 Fakten über den Lissabon-Vertrag:
EU-Gesetzgeber: Mit dem Vertrag wird das Europäische Parlament, dessen Kompetenzen in den letzten zwei Jahrzehnten bereits enorm gewachsen sind, endgültig zum in jeder Hinsicht mit dem Ministerrat gleichberechtigten Gesetzgeber. Das sogenannte Mitentscheidungsverfahren wird zum regulären Gesetzgebungsverfahren.
Parlamentarischer Einfluss: In mehreren Politikbereichen wird der Einfluss des Europaparlaments deutlich zunehmen. Dazu gehören die Justiz- und Innenpolitik sowie die Landwirtschaftspolitik, bei denen das Parlament bisher nur begrenzten gesetzgeberischen Einfluss hatte.
Bei der Finanzierung der europäischen Politiken und Programme gilt zukünftig: Alle Haushaltsposten werden gemeinsam von Rat und Parlament entschieden (während bisher das Parlament für etwa die Hälfte der Ausgaben das letzte Wort hatte und der Rat für die andere Hälfte).
Zahl der EU-Parlamentarier: Die Verteilung der Abgeordneten auf die Mitgliedstaaten wurde neu ausbalanciert und die Zahl der Abgeordneten erhöht sich leicht - von 736 Abgeordneten seit Juli 2009 (zuvor waren es 785) auf vorübergehend 754. Österreich wird statt mit aktuell 17 Abgeordneten dann mit 19 vertreten sein. Die Zahl der deutschen Abgeordneten wird - allerdings erst mit der nächsten Europawahl in knapp fünf Jahren - von 99 auf 96 verringert.
Kommissionspräsident: Der Präsident der Europäischen Kommission, der politische Chef der EU-Exekutive, wird zukünftig vom Parlament gewählt und benötigt dafür eine absolute Mehrheit der Abgeordneten, statt wie bisher eine einfache Mehrheit. Vorgeschlagen wird er von den Regierungen der Mitgliedsstaaten, wobei die Ergebnisse der vorangegangenen Europawahl zu berücksichtigen sind.
Bürgerbegehren: 1 Millionen EU-Bürger können quasi per Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift die Europäische Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.
Veränderungen an der Spitze und nach Außen: Der Europäische Rat (wie die regelmäßigen Gipfel der Staats- und Regierungschefs offiziell heißen) soll durch einen permanenten Präsidenten vorbereitet und geleitet werden. Bisher wechselt die Präsidentschaft des Europäischen Rates alle sechs Monate.
Außerdem bekommt die Union einen Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, dieser leitet den Rat der Außenminister und gehört gleichzeitig der Kommission als ein Vize-Präsident an. Auch über seine Person entscheidet das Parlament im Rahmen der notwendigen Bestätigung der gesamten Kommission mit. Dem Hohen Vertreter unterstellt wird ein neu zu schaffender Europäischer Auswärtiger Dienst, der sowohl aus EU-Beamten als auch aus nationalen Diplomaten bestehen wird.
EU-Austritt: erstmals explizit vorgesehen ist, dass ein Land auch aus der EU austreten kann.
Grundrechtscharta: Die Charta über die Grundrechte, die im Jahr 2000 feierlich unterschrieben und seitdem vor allem deklaratorischen Charakter hatte, wird mit dem Reformvertrag von Lissabon verbindlicher Teil des Primärrechts der EU. Die EU-Organe müssen sich an die Charta halten und die Grundrechte der EU-Bürger im Rahmen ihrer Handlungen achten und schützen.
Parlamente der Mitgliedsstaaten: Nationale Parlament, also beispielsweise der deutsche Bundestag, haben künftig die Möglichkeit, neue EU-Gesetzgebung direkt zu überprüfen und, wenn sie der Meinung sind, dass die EU ihre Kompetenzen überschreitet, innerhalb von acht Wochen nachdem ein Vorschlag vorgelegt wird die Notbremse ziehen, indem sie förmlich eine Revision oder den Rückzug des Vorschlags fordern.
Mehrheitsentscheidungen: Der Ministerrat entscheidet zukünftig in weitaus mehr Fällen mit Mehrheit und zwar mit der sogenannten „doppelten Mehrheit". Ein Mehrheitsbeschluss muss von mindestens 55% der Staaten getragen werden, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidung im Ministerrat ist auch für das Parlament von Bedeutung, denn wo es bisher einen Zwang zur Einstimmigkeit gab, war es ungleich schwieriger, in Verhandlungen mit dem Parlament im Rahmen der Mitentscheidung einen Kompromiss zu erzielen.
Ein Marathon auf der letzten Etappe
Ratifizierung: Der Lissabon-Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 von Vertretern aller 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. In Irland ist zur Ratifizierung die Zustimmung in einer Volksabstimmung notwendig. Diese verweigerten die Iren im Juni 2008 zunächst, bevor sie den Vertrag in einem zweiten Referendum - an dem sich wesentlich mehr Bürger beteiligten als beim ersten - im Oktober 2009 mit Zweidrittelmehrheit annahmen.
